Prüfingenieur für Brandschutz Norbert Wöster
Prüfsachverständige
für den
Brandschutz prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen
Fachbereich im Auftrag der Bauherrin oder des Bauherrn oder der/ des
sonstigen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen die Einhaltung
bauordnungsrechtlicher Anforderungen für den Brandschutz,
soweit dies in der Landesbauordnung oder in Vorschriften aufgrund
dieses Gesetzes vorgesehen ist.
Beraten
Als beratender Ingenieur und Prüfingenieur für Brandschutz können Sie von meiner langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz profitieren.
Planen
Auf Grundlage Ihrer Planung erstellen wir Brandschutzkonzepte und Brandschutzpläne. Ausserdem zeichnen wir für die Feuerwehr Pläne, Flucht- und Rettungswegpläne.
Prüfen
Als Prüfingenieur führe ich die nach § 70 LBO geforderten Brandschutzprüfungen und Überwachnungen nach § 78 LBO nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen durch.